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Mitgliedschaft im VDP Privatschulverband NRW e.V. Ehrenkodex - Gemeinsamen Zielen verpflichtet Präambel Die Grundsatzvereinbarungen des VDP PRIVATSCHULVERBANDES NRW e.V. sind ein selbstgesetzter Ehrenkodex, der das gegenseitige Verständnis, das Bewußtsein gemeinschaftlicher Ziele und die größtmögliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Mitglieder fördern soll. Mit dem Aufnahmeantrag und der Unterschrift unter diesen Kodex erkennt der Bildungsträger die folgenden Vereinbarungen an:
§ 1 Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder Im Einzelnen und im Besonderen verpflichten sich alle Mitglieder grundsätzlich zur kollegialen Zusammenarbeit und bereiten damit den Boden für ein funktionierendes VDP-Netzwerk unter den Mitgliedern. Das im Vertrauen der Mitglieder untereinander erlangte Wissen darf Dritten, insbesondere Nichtmitgliedern, nicht zugänglich gemacht werden.
§ 2 Ideelle und wirtschaftliche Solidarität Die Mitglieder verpflichten sich, die Bestimmungen der Satzung, der Beitragsordnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einzuhalten sowie den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Mitglieder haben die finanziellen Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, pünktlich zu erfüllen.
§ 3 Konfliktmanagement Die Mitglieder lassen Vorwürfe hinsichtlich ihrer Berufsausübung mit anderen Mitgliedern durch den Vorstand des VDP Privatschulverbandes NRW sachlich klären und schlichten. Begründete Vorwürfe sind dem Vorstand schriftlich glaubhaft zu machen. Der Vorstand wird, soweit er dies für erforderlich ansieht, eine Schlichtung der Streitigkeit der Parteien durch ein "Verbandsschiedsgericht" unter Vorsitz eines Vorstandsmitgliedes und Ausschluss der Öffentlichkeit versuchen. Das "Verbandsschiedsgericht" kann eine Verwarnung aussprechen oder bei wiederholten oder erheblichen Verstößen auf Ausschluss erkennen.
§ 4 Vertragsgestaltung Die Verträge der Mitglieder mit Ihren Schülern/Teilnehmern und Personal sollten stets den aktuellen Gesetzen, der Rechtssprechung und den Guten Sitten entsprechen. Musterverträge können die Mitglieder gegebenenfalls in der Geschäftsstelle des Verbandes erfragen. Ein Interessenausgleich der jeweiligen Vertragsparteien sollte bei Vertragsabschlüssen stets im Mittelpunkt stehen.
§ 5 Qualitätsmanagement Die Mitglieder des Verbandes verstehen die Beschäftigung mit dem Qualitätsbegriff als eine permanente Aufgabe, um Ihren Schülern/Teilnehmern sowie Studierenden die bestmögliche Vorbereitung auf Leben, Studium und Beruf zu gewähren. Die Pluralität des pädagogischen Denkens privater Bildungsträger sollte dabei immer im Mittelpunkt des Qualitätsmanagements stehen. Um eine größtmögliche Qualität zu gewährleisten, sollten die Bildungsträger des Verbandes Qualitätskriterien und Qualitätsinstrumente entwickeln, installieren und ständig evaluieren.
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