Termin am 26.09.2019 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 26.09.2019
Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,00 €
Nicht-Mitglied: 329,00 €
Verpflegungskosten: 9,50 €
Referent/-in
Dieter Mayrberger
Termin
Donnerstag, den 26.09.2019 von 10:00 – 17:00 Uhr
Ort
Düsseldorf
Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung
Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00
Schwerpunktthemen
Die Schülerfahrkosten gehören im Rahmen der Schulfinanzierung zu den Sachkosten, die der Schulträger zu tragen hat. Die „notwendigen“ Schülerfahrkosten werden dem Ersatzschulträger durch die jeweilige Bezirksregierung refinanziert.
Die Schülerfahrkostenverordnung bestimmt die Übernahme von Fahrkosten durch den Schulträger beim Vorliegen eines „besonders gefährlichen Schulweges“ gem. § 6 (2) sowie eines „besonders begründeten Ausnahmefalles“ gem. § 16 (2), ohne in der Verordnung diese unbestimmten Rechtsbegriffe zu definieren.
Diese Aufgabe haben die Verwaltungsgerichte und das OVG NRW in ihrer Rechtsprechung übernommen.
Ausgeurteilt wurde z.B., dass die Eltern beim Vorliegen eines „gefährlichen Schulweges“ die Fahrkosten nach dem Grundsatz „Schulpflicht = Bringschuld“ als Teil des allgemeinen Lebensführungsaufwandes selbst zu tragen haben. Ein Anspruch gegenüber dem Schulträger besteht erst beim Vorliegen eines „besonders gefährlichen Schulweges“.
Für den Sachbearbeiter besteht in der Praxis oftmals die Schwierigkeit, diese Abgrenzung im Einzelfall rechtssicher vorzunehmen.
Für das Vorliegen eines „besonders begründeten Ausnahmefalls“ hat das OVG NRW in ständiger Rechtsprechung seit 1980 lediglich 3 Tatbestände anerkannt, die zur Übernahme von Taxikosten durch den Schulträger führen.
In diesem Seminar sollen diese nachstehenden Fragen intensiv anhand von Urteilen und praktischen Fällen gemeinsam erarbeitet werden.
Inhalte
zum besonders gefährlichen Schulweg:
aus der Sicht des Straßenverkehrs z.B.
aus der Sicht eines möglichen kriminellen Übergriffs z.B.
Neben der gemeinsamen Erarbeitung der Urteile werden anhand von Fotos und Videos Schulwege in NRW auf eine mögliche besondere Gefährlichkeit hin gemeinsam überprüft.
zum besonders begründeten Ausnahmefall
Jeder Teilnehmer erhält eine Rechtsprechungsübersicht mit derzeit 228 Urteilen der Verwaltungsgerichte und des OVG zum Schülerfahrkostenrecht sowie alle im Seminar besprochenen Urteile in überarbeiteter Fassung als Seminarunterlage. Es ist ausdrücklich erwünscht, von den Teilnehmern praktische Fälle ihrer Schule in das Seminar mit einzubringen.
Es soll ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch stattfinden.
Es wird gebeten, die Textausgabe der Schülerfahrkostenverordnung mitzubringen.
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