Haftung privater Schulträger und ihres Lehrpersonals beim Umgang mit Schülern

Termin am 18.04.2018 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 04.04.2018

Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center


Haftung privater Schulträger und ihres Lehrpersonals beim Umgang mit Schülern

18.04.2018, Düsseldorf

Seminar
TV-L
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,- €
Nicht-Mitglied: 329,- €
Verpflegungskosten: 9,50 €

Referent/-in Ra Axel Potthoff

Termin
Mittwoch, den 18.04.2018 von 10:00 – 17:00 Uhr

Anmeldeschluss ist der 04.04.2018

Ort Düsseldorf

Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung

Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00

Schwerpunktthemen

Dieses Seminar vermittelt einen Einblick in die zivilrechtliche Haftung und Aufsichtspflicht beim Umgang mit Schülern:
Während ihres Aufenthalts in der Schule stehen die Schüler – (meistens) Kinder und Jugendliche – unter der Fürsorge bzw. gesetzlicher Aufsicht und sind besonders schutzbedürftig. Daraus ergeben sich gesteigerte Anforderungen an die Sorgfalts- und Aufsichtspflichten der Schulträger und ihrer Lehrkräfte. Nach der Rechtsprechung ist eine jedes Risiko ausschließende Dauerüberwachung nicht nötig, aber welche Grundsätze müssen im Rahmen der Aufsichtspflicht beachtet werden? Und welche Haftungsrisiken ergeben sich daraus für Schulträger und Lehrkräfte beziehungsweise welche Haftungseinschränkungen bestehen?

Themenschwerpunkte im Überblick:

Haftung Schulträger/Lehrpersonal
– gesetzliche Grundlagen
– Exkurse: Beamtenhaftung und gesetzliche Unfallversicherung
– Vorsatz/Fahrlässigkeit

Aufsichtspflicht
– Grundsätze zu Umfang/Kategorien
– Konkretisierungen in bestimmten Regelwerken/Richtlinien
– Bedeutung für Schulträger/Lehrpersonal

Beispiele aus der Praxis
– relevante Grundsätze
– typische Fälle: (z.B. Schüler beschädigen während Klassenfahrt fremde Sachen; Lehrkraft/Schüler verletzt sich beim Unterricht in Schule; kranker Schüler wird allein nach Hause entlassen und erleidet auf dem Weg dahin einen Unfall; Schüler beschädigen in der Pause fremde Sachen oder verletzen sich gegenseitig)

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Anmeldung / Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

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