1Was versteht man unter einer Privatschule?
Unter Privatschulen versteht man Schulen in freier Trägerschaft. Diese bieten zumeist ein besonderes Schulprofil z.B. ein christliches, ein reformpädagogisches, ein bilinguales oder ein internationales entsprechend der Ausrichtung des freien Trägers.
Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet man zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.
Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens und bieten grundsätzlich die gleichen Abschlüsse an. Die SchülerInnen erfüllen an ihnen ihre Schulpflicht.
Ergänzungsschulen ergänzen das staatliche Schulwesen und bieten daher keine staatlichen Abschlüsse. Sie führen die SchülerInnen aber häufig zur Externenprüfung. Die Schulpflicht kann auch an Ergänzungsschulen erfüllt werden, wenn diese anerkannte Ergänzungsschulen sind.
2Welche Voraussetzungen müssen LehrerInnen an Schulen in freier Trägerschaft erfüllen?
Bei der Beantwortung dieser Frage muss unterschieden werden, ob man LehrerIn an einer Ersatzschule oder an einer Ergänzungsschule werden möchte.
Für die Ersatzschulen besagt Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes, dass diese „in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen darf.“ An einer Ersatzschule kann daher unterrichten, wer über eine dem Staatsexamen/Master vergleichbare Hochschulausbildung verfügt. Bei ausländischen Abschlüssen entscheidet das jeweilige Schulministerium des Landes oder die Bezirksregierungen nach Maßgabe der EU-Anerkennungsrichtlinien über eine Gleichstellung; mit verschiedenen Ländern gibt es darüber hinaus bilaterale Abkommen, die diese Anerkennung regeln. Neben der Hochschulausbildung muss auch eine pädagogische Eignung nachgewiesen werden. Im Ersatzschulbereich kann die pädagogische Qualifikation jedoch nicht nur durch ein Referendariat, sondern auch durch so genannte gleichwertige freie Leistungen erbracht werden. In der Praxis haben die meisten LehrerInnen an Ersatzschulen aber die staatliche LehrerInnen Vor-und Ausbildung durchlaufen.
Für das Lehrpersonal an Ergänzungsschulen und freien Unterrichtseinrichtungen gibt es keine vergleichbaren staatlichen Regelungen. In der Regel werden diese Schulen aber gegenüber Schülern und Eltern ein hohes Ausbildungs-Niveau ihrer LehrerInnen nachweisen wollen.
3Wie bewerbe ich mich als LehrerIn an einer Schule in freier Trägerschaft?
Für Privatschulen gibt es kein zentralisiertes Bewerbe-oder Zuteilverfahren von Lehrkräften, wie es bei staatlichen Schulen der Fall ist.
Eine Möglichkeit ist, dass sich Bewerberinnen und Bewerber persönlich an die Schulen wenden, an denen Sie unterrichten möchten.
Um herauszufinden, welche Ersatz-und Ergänzungsschulen es gibt, bietet sich unsere Homepage sowie die des VDP Dachverbandes unter www.privatschulen.de an. Nahezu alle Mitglieder des VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. werden auf unserer Homepage bzw. der des Dachverbandes aufgeführt, so dass man sich hier über die Privatschulen informieren kann.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich im Lehrereinstellungsportal LEO (und in VERENA bitte verlinken) des Landes über freie Stellen an Ersatzschulen zu informieren. Freie Stellen an Ersatzschulen sind hier allerdings nicht aufgeführt.
4Ich habe kein zweites Staatsexamen, kann ich trotzdem an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten?
Um LehrerIn an einer Ersatzschule zu werden ist grundsätzlich eine auch für das öffentliche Schulwesen vorgesehene LehrerInnen Vor-und Ausbildung notwendig. Es ist aber auch möglich, ohne zweites Staatsexamen an einer Ersatzschule zu unterrichten. Die pädagogische Qualifikation kann durch so genannte gleichwertige freie Leistungen erbracht werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, bei den Ersatzschulen nachzufragen!
Die Ergänzungsschulen sind in der Auswahl ihrer Lehrkräfte wesentlich freier. Um LehrerIn an einer Ergänzungsschule zu werden ist ein zweites Staatsexamen keine notwenige Voraussetzung.
5Ich interessiere mich für einen Quereinstieg – wie kann ich LehrerIn an einer Schule in freier Trägerschaft werden?
Auch hier ist wieder die Unterscheidung zwischen Ersatzschule und Ergänzungsschule relevant.
Ein Quereinstieg an einer Ersatzschule ist dann möglich, wenn eine der üblichen Lehrkräfteausbildung vergleichbare Hochschulausbildung z.B. mit einem Diplom oder Masterabschluss gegeben ist. In einem Feststellungsverfahren zum Erwerb und zum Nachweis der Lehrqualifikation wird dann durch die Bezirksregierung die Eignung als Lehrkraft festgestellt.
Die Ergänzungsschulen sind auch hierbei wesentlich freier. Ein Feststellungsverfahren entfällt.
6Wie viel verdienen Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft in NRW?
Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz besagt, dass Voraussetzung für die Genehmigung einer Ersatzschule ist, dass die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.
In Nordrhein-Westfalen wenden Ersatzschulen in der Regel den TV-L -Entgeltordnung für Lehrkräfte zur Vergütung ihrer LehrerInnen an, so dass hier eine dem öffentlichen Dienst entsprechende Entlohnung erfolgt. Es ist aber auch durchaus möglich, dass eine höhere Vergütung erfolgt.
Etliche Ersatzschulen bieten auch Planstelleninhaberverträge und damit eine beamtenähnliche Besoldung und Versorgung.
Die Vergütung an Ergänzungsschulen erfolgt individuell.
7Kann ich Beamter werden/bleiben an einer Ersatzschule?
Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz besteht für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen die Möglichkeit, sich bis zu fünf Jahre unter Wegfall der Dienstbezüge beurlauben zu lassen, um an einer Ersatzschule zu unterrichten.
An einigen Ersatzschulen werden die Lehrkräfte in beamtenähnlichen Arbeitsverhältnissen beschäftigt, den sogenannten Planstelleninhaberverträgen. Ob eine solche Möglichkeit bei der Schule der Wahl besteht, sollte in einem persönlichen Gespräch erfragt werden.
8Kann ich mein Referendariat auch an einer Ersatzschule machen?
Selbstverständlich kann ein Referendariat auch an einer Ersatzschule absolviert werden, sofern diese Ausbildungsschule ist. Dazu sollte man sich direkt mit der gewünschten Ersatzschule in Verbindung setzen und nachfragen.
9Was ist anders an einem Arbeitsplatz in einer Privatschule?
Um einige Unterschiede zu nennen:
Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. In der Regel besitzt ein Schulträger nur eine oder wenige Schulen. Die Verwaltungseinheit ist also wesentlich kleiner als im öffentlichen Schulwesen, Verwaltung und Schule arbeiten in der Regel Hand in Hand, Entscheidungen können schneller getroffen und umgesetzt werden, die einzelne Lehrkraft hat in der Regel mehr Gestaltungsraum.
Oft besteht ein besonders positives, entspanntes Lernklima und ein von gegenseitiger Unterstützung und Wertschätzung geprägtes Arbeitsklima. In der Regel wird auf regelmäßige Fortbildungen Wert gelegt.
Zudem haben die meisten Schulen in freier Trägerschaft ein eigenes, besonderes Schulprofil, das im Schulalltag bewusst gelebt wird. Das bedeutet zumeist kleinere Klassen und häufig auch betreute Lernzeiten.
Hinzu kommt, dass Schulen in freier Trägerschaft oftmals eine sehr engagierte Elternschaft aufweisen, da diese sich bewusst für eine Privatschule entschieden haben und somit eine gute Kommunikation mit den Eltern besteht.
10Ich habe eine Lehramtsprüfung und eine Lehramtsbefähigung aus einem anderen Land der EU. Kann ich damit an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten?
Lehrer/innen aus anderen europäischen Ländern sind in allen freien Schulen, aber besonders in Schulen mit bilingualer oder internationaler Ausrichtung sehr willkommen. Voraussetzung sind aber Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Um unterrichten zu können, muss an Ersatzschulen zunächst die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Lehrerberufsqualifikation mit der Befähigung für das Lehramt in Deutschland erfolgen. Innerhalb der EU erleichtert die Anerkennungsrichtlinie die Feststellung. Bei Vorliegen einer im Ausland erworbenen Lehrerberufs-qualifikation kann auch ohne formale Feststellung ihrer Gleichwertigkeit mit einer Lehramtsqualifikation im Sinne der Anerkennungsrichtlinie die Möglichkeit für eine Unterrichtstätigkeit an Schulen gegeben sein. Auch hier sind die Ergänzungsschulen wieder wesentlich freier. Es lohnt sich auf jeden Fall nachzufragen.