
„Wir gründen eine Schule!“ Verband Deutscher Privatschulen NRW gibt hilfreiche Tipps für Schulgründungen
20. August 2024„Lehrkräfte warnen: Finanzierung der Therapieschulen in NRW reicht nicht aus!“
Für dieses Anliegen konnte die Initiatorin Sarah Schmitt, selbst Lehrerin an einer Gesundheitsfachschule, mit einer Petition mehr als 1.500 Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen. Der VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. (VDP NRW), der zahlreiche Therapieschulen in freier Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen vertritt, begrüßt diese Initiative sehr und fordert ein nachhaltiges Konzept für die Gesundheitsschulfinanzierung.
Seit 2018 hat die Landesregierung in zwei Schritten die vollständige Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage, Podologie, pharmazeutisch-technische Assistenz und medizinisch-technische Assistenz) eingeführt. Die betroffenen Schulen erheben seitdem von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr, dafür erhalten sie Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Förderrichtlinie.
„Die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen war ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Stärkung der Therapieberufe,“ bekräftigt Petra Witt, Vorstandsvorsitzende des VDP NRW. „Leider ist die Finanzierung dieser Schulgeldfreiheit immer noch eine Übergangslösung. Die zu Grunde liegende Förderrichtlinie ist befristet, als Zuwendungen steht die Finanzierung immer unter Haushaltsvorbehalt und es fehlt eine transparente Berechnungsgrundlage, die sich an den tatsächlichen Kosten der Ausbildung orientiert.“
Der VDP NRW setzt sich seit Langem dafür ein, dass für die schulgeldfreie Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen eine gesetzliche Finanzierung geschaffen wird. Neben der Verlässlichkeit des gesetzlichen Finanzierungsanspruchs muss ein solches Gesetz dann auch erstmals eine an den tatsächlichen Kosten der Ausbildung ausgerichtete Berechnungsgrundlage der Finanzierung schaffen. Bisher erfolgt die Finanzierung der einzelnen Schulen immer noch auf Grundlage der von der jeweiligen Schule im Jahr 2017 erhobenen Schulgelder. Seit 2021 können diese jährlich um bis zu 1,5% erhöht werde. Das liegt jedoch deutlich unterhalb der tatsächlichen Kostensteigerungen. Die Schulen dürfen kein Schulgeld mehr erheben, sind also zwingend auf die Mittel des Landes als ausschließliche Finanzierungsquelle angewiesen. Da diese aber zunehmend hinter die realen Kosten der Ausbildung zurückfällt, geraten die Schulen wirtschaftlich immer mehr unter Druck.
„Die Schulträger unternehmen alle Anstrengungen, um auch unter den gegebenen Bedingungen den Auszubildenden eine bestmögliche Ausbildung zu bieten. Mit einer Finanzierung auf der Preisbasis von vor sechs Jahren und einem Inflationsausgleich von nur 1,5 % jährlich sind die schon die allgemeinen Kostensteigerungen nicht abzudecken. Gleichzeitig sind die Vergütungen in vielen der Gesundheitsberufe seit 2017 um mehr als 40% gestiegen und damit auch die berechtigten Gehaltserwartungen der Lehrkräfte. Das können die Schulen nicht mit den jetzigen Fördersätzen leisten,“ berichtet Petra Witt. „Wir müssen endlich raus aus der Unsicherheit der Übergangslösung und hin zu einer gesetzlich gesicherten und auskömmlichen Finanzierung mit transparenter Berechnungsgrundlage. Nur so können wir unsere Lehrkräfte angemessen entlohnen, attraktive Arbeitsplätze bieten. Sonst weichen sie weiter in andere Arbeitsfelder aus. Die Politik sollte die Petition der Lehrenden als Hilferuf erkennen. Sie muss handeln. Enthusiasmus für die Lehre kann man nicht essen!“
Petition: openpetition.de/!nfhdg
Pressemitteilung als pdf:
PRESSEMITTEILUNG_VDP NRW Gesundheitsschulen 040526
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