Termin am 19.03.2019 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 19.03.2019
Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,00 €
Nicht-Mitglied: 329,00 €
Verpflegungskosten: 9,50 €
Referent/-in
Dieter Mayrberger
Termin
Dienstag, den 19.03.2019 von 10:00 – 17:00 Uhr
Ort
Düsseldorf
Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung
Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00
Schwerpunktthemen
Für die Schülerfahrkostenverordnung NRW ist eine Kommentierung nicht erhältlich. Die Semi-narreihe „Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NRW in der Praxis“ soll daher den Sachbearbei¬ter in die Lage versetzen, die Entscheidungen im Schülerfahrkostenrecht unter Beachtung der Rechtsprechung des OVG NRW und der Verwaltungsgerichte zu treffen. Die Ersatzschulträger erhalten vom Land NRW nur die Schülerfahrkosten erstattet, die „notwendig“ entstehen, also für den Schulträger den geringsten Aufwand an Kosten ver¬ursachen und für den Schüler im Einzelfall die zumutbare Art der Beförderung darstellt. In den nachfolgenden Themenschwerpunkten sollen daher intensiv die „notwendigen“ Schü¬lerfahrkosten besprochen werden.
Das Aufbauseminar wendet sich an MitarbeiterInnen in der Schulverwaltung mit Vorkennt¬nissen im Schülerfahrkostenrecht und besuchtem Grundlagenseminar.
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
• Der besonders gefährliche Schulweg aus der Sicht des Straßenverkehrs + krimineller Übergriff nach § 6 (2) anhand von praktischen Fällen mit Fotodokumentation und Videos und dem neuen Urteil des OVG Münster vom 16.05.2018 zur Änderung der Rechtsprechung zum möglichen kriminellen Übergriff
• Die nicht nur vorübergehende Erkrankung nach § 6 (1), z.B. Beinbruch, ADHS
• Bestimmung der Wohnung nach § 7 bei wechselnden Aufenthaltsorten im Schuljahr
• Bestimmung „Beginn und Ende des Schulweges“
• Schulorganisatorische Gründe gem. § 9 (1) + (8) „geschützte Klassen“
• Nächstgelegene Schule gem. § 9 (1) + (9) i.V.m. § 17 (1)
• Zulässige Wartezeiten + zumutbare Dauer der Beförderung im ÖPNV und Schulbus
• Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung
• Welche Beförderungspflichten haben die Eltern?
• Die wirtschaftlichste und zumutbare Beförderungsart
• Die Taxe als Schülerspezialverkehr und Privatfahrzeug
• Wann besteht ein Anspruch auf Taxenbeförderung nach § 16 (2)?
• Limitierung der Erstattung von Schülerfahrkosten durch die Bezirksregierung auf 100 € je Schüler und Monat auch beim Schülerspezialverkehr? Rechtliche Einschätzung
• Urteil VG Münster vom 24.03.2017 zur Frage der Refinanzierung der Fahrkosten für den Besuch des 14 km entfernt gelegenen Schulbauernhofes der Montessori-Gesamtschule
• Tagesaktuelle Fragen zur Schülerfahrkostenverordnung
Jeder Teilnehmer erhält eine Rechtsprechungsübersicht mit derzeit 228 Urteilen der Ver-waltungsgerichte und des OVG NRW zum Schülerfahrkostenrecht sowie alle im Seminar bespro-chenen Urteile in überarbeiteter Fassung als Seminarunterlage. Die Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, praktische Fälle ihrer Schule zur gemeinsamen Lösung im Seminar vorzustellen. Es soll ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfin¬den.
Es wird gebeten, die Textausgabe der Schülerfahrkostenverordnung mitzubringen.
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