Grundlagenseminar Schülerfahrkostenverordnung

Termin am 28.10.2020 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 28.10.2020

Veranstaltungsort
Kirchfeldstr. 59-61
40217 Derag Livinghotel Düsseldorf GmbH


Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NRW in der Praxis

Für die Schülerfahrkostenverordnung NW ist eine Kommentierung nicht erhältlich. Die Seminarreihe „Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NW in der Praxis“ soll daher den/die Sachbearbeiter/in in die Lage versetzen, die Entscheidungen im Schülerfahrkostenrecht unter Beachtung der Rechtsprechung des OVG Münster und der Verwaltungsgerichte zu treffen. Die Ersatzschulträger erhalten vom Land NRW nur die Schülerfahrkosten erstattet, die „notwendig“ entstehen, also für den Schulträger den geringsten Aufwand an Kosten verursachen und für den Schüler im Einzelfall die zumutbare Art der Beförderung darstellt. In den nachfolgenden Themenschwerpunkten sollen daher intensiv die „notwendigen“ Schülerfahrkosten besprochen werden.

Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NRW in der Praxis

Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,- €
Nicht-Mitglied: 329,- €
Verpflegungskosten: 9,50 €

Referen:  Dieter Mayrberger

Termin
Mittwoch, 28.10.2018 von 10:00 – 17:00 Uhr

Ort Düsseldorf

Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00

Schwerpunktthemen

  • Leitbild der Schülerbeförderung
  • Grundsätze
  • Prüfschritte
  • jährliche Hinweise zum Thema Schülerbeförderung gem. VV 4.22

 

Anspruchsvoraussetzungen

  • Überschreitung der Entfernungsgrenzen gem. § 5 (2)
  • die nicht nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung gem. § 6 (1)

Muster „ärztliche Bescheinigung“ als Vorlage für den Arzt § 6 (1) – ADSH

  • der besonders gefährliche Schulweg gem. § 6 (2)

 

Definition des Schulweges

  • Beginn und Ende des Schulweges
  • Schüler hält sich regelmäßig nach Schulschluss bei den Großeltern auf

 

nächstgelegenen Schule

  • nächstgelegene Schule gem. § 9 (1)
  • welche schulorganisatorischen Gründe sprechen gegen einen zugemuteten Wechsel des Schülers gem. § 9 (8)?
  • Besuch einer anderen als die nächstgelegene öffentliche Schule gem. § 9 (9)

 

Wirtschaftlichste Art der Beförderung gem. § 12

 

Zumutbarkeit der Nutzung von öffentl. Verkehrsmitteln (ÖPNV) gem. § 13 (2+3+4)

  • Länge des Fußweges zwischen WohnungaHaltestelle u. HaltestelleaSchule
  • Dauer von Hin- und Rückfahrt sowie Wartezeiten vor u. nach dem Unterricht
  • geistige oder körperliche Behinderung

 

Zumutbarkeit der Nutzung des Schülerspezialverkehrs gem. § 14 (1) Satz 3

  • Freistellungsverordnung: kein Entgelt

 

Privatfahrzeuge nach §§ 15+16

  • wann Erstattung Wegstreckenentschädigung für Nutzung Pkw?
  • wann Erstattung der Taxenkosten?
  • Abgrenzung Einsatz Taxe als Schülerspezialverkehr und als Privatfahrzeug

 

Praktikum gem. § 20 i.V.m. § 8 (2) + BASS 12-21

 

Jeder Teilnehmer erhält alle im Seminar besprochenen Urteile in überar­beiteter Fassung als Seminarunterlage. Es ist ausdrücklich erwünscht, von den Teilnehmern prakti­sche Fälle ihrer Schule in das Seminar mit einzubringen.

Es soll ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch stattfinden.

Die Teilnehmer werden gebeten, die Textausgabe der Schülerfahrkostenverordnung mitzubrin­gen.“

 

Anmeldung / Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

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