Termin am 13.02.2019 von 10:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss 13.02.2019
Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,00 €
Nicht-Mitglied: 329,00 €
Verpflegungskosten: 9,50 €
Referent/-in
RA’in Magdalena Schäfer
Termin
Mittwoch, den 13.02.2019 von 10:00 – 16:00 Uhr
Ort
Düsseldorf
Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung
Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00
Schwerpunktthemen
1. Planstelleninhaber § 102 SchulG
• wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte
• Probezeit
• Besoldung und Versorgung
• Berufung in das Dienstverhältnis (Höchstaltersgrenze)
• Beförderung in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter
• Beendigung von Planstelleninhaberverträgen
• Zurruhesetzung
• Rechtsprechung!
2. Angestellte angelehnt an TV-L (vollständig oder teilweise)
• Muster des Landes NRW (komplette Verweisung auf den TV-L, hier grds. Arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel)
• nur Vergütung nach TV-L (hier dynamische oder statische Verweisung)
• eigene Vergütungsregelungen, z.B. auch angelehnt an TV-L oder eigene Tarife
• alte „BAT – Verträge“ (vollständige und teilweise Einbeziehung des BAT)
• hauseigene Tarife/Tarifverträge (Sonderregelung für Waldorfschulen: komplette wirtschaftliche Gesamtbetrachtung pro Schule)
3. freie Arbeitsverträge
• § 4 ESchVO (Mindestvorgaben)
• Vertragsinhalt (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
• Anpassung an die Refinanzierung der Personalkosten durch das Land
4. Befristung von Arbeitsverträgen mit Sachgrund – Teilzeit- und Befristungsgesetz
• wegen OBAS?
• wegen Feststellungsverfahren?
• wegen befristeter Unterrichtsgenehmigung?
• Vertretungsunterricht (Mehrfachvertretung)
5. Vertragsänderung
• wegen Stundenerhöhung oder Absenkung
• wegen Höhergruppierung/andere Vergütung
• wegen neuer Aufgaben
• anderer Einsatzort (weitere Schule)
• Vertretungsunterricht
• fachfremder Einsatz
6. Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern
• langandauernde oder kurzfristige Erkrankungen
• BEM
• Reaktionen des Arbeitgebers
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