Termin am 21.02.2018 von 10:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss 07.02.2018
Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
28.02.2018, Düsseldorf
Seminar
Arbeitsrecht für Privatschulen
(Arbeitsrecht)
Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,- €
Nicht-Mitglied: 329,- €
Verpflegungskosten: 9,50 €
Referent/-in Ra’in Magdalena Schäfer
Termin
Mittwoch, den 21.02.2018 von 10:00 – 16:00 Uhr
Ort Düsseldorf
Teilnehmerzahl
maximal 11 Personen; Zulassung gemäß Eingang der Anmeldung
Anmeldeschluss ist der 07.02.2018
Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00
Schwerpunktthemen
I. Planstelleninhaber § 102 SchulG
-wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte
-Probezeit
-Besoldung und Versorgung
-Berufung in das Dienstverhältnis (Höchstaltersgrenze?)
-Beförderung in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter
-Beendigung von Planstelleninhaberverträgen
-Zurruhesetzung
-Rechtsprechung!
II. Angestellte angelehnt an TV-L (vollständig oder teilweise)
-Muster des Landes NRW (komplette Verweisung auf den TV-L, hier grds.arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel)
-nur Vergütung nach TV-L (hier dynamische oder statische Verweisung)
-eigene Vergütungsregelungen, z.B. auch angelehnt an TV-L oder eigene Tarife
-alte „BAT – Verträge“ (vollständige und teilweise Einbeziehung des BAT)
-hauseigene Tarife/Tarifverträge (Sonderregelung für Waldorfschulen: komplette wirtschaftliche Gesamtbetrachtung pro Schule)
III. freie Arbeitsverträge
-§ 4 ESchVO (Mindestvorgaben)
-Vertragsinhalt (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
-Anpassung an die Refinanzierung der Personalkosten durch das Land
IV. Befristung von Arbeitsverträgen mit Sachgrund – Teilzeit- und Befristungsgesetz
-wegen OBAS?
-wegen Feststellungsverfahren?
-wegen befristeter Unterrichtsgenehmigung?
-Vertretungsunterricht (Mehrfachvertretung)
-neue Rechtsprechung
V. Vertragsänderung
-wegen Stundenerhöhung oder Absenkung
-wegen Höhergruppierung/andere Vergütung
-wegen neuer Aufgaben
-anderer Einsatzort (weitere Schule)
-Vertretungsunterricht
-fachfremder Einsatz
VI. Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern
-langandauernde oder kurzfristige Erkrankungen
-BEM
-Reaktionen des Arbeitgebers
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