Termin am 08.05.2018 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 24.04.2018
Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center
08.05.2018, Düsseldorf
Seminar
Der Schülerspezialverkehr im Schülerfahrkostenrecht NRW
Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,- €
Nicht-Mitglied: 329,- €
Verpflegungskosten: 9,50 €
Referent/-in Dieter Mayrberger
Termin
Dienstag, den 08.05.2018 von 10:00 – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss ist der 24.04.2018
Ort Düsseldorf
Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung
Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00
Schwerpunktthemen
Für die Beförderung von Schülern sieht die Schülerfahrkostenverordnung im § 12 (2) neben der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Eltern oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeugen, also Privatfahrzeugen, auch den Schülerspezialverkehr vor. Die-ser wird durch vom Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers durchgeführt.
Der Schulträger entscheidet gem. § 12 (3) über die wirtschaftlichste Art der Beförderung.
In diesem Fachseminar sollen die Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Schülerspe-zial¬verkehrs unter Beachtung der Rechtsprechung gemeinsam erarbeitet werden.
Besprochen werden u.a.:
Rangfolgevorgaben des § 15 (1)
Rechtsfolge bei Nichtbenutzung eines zumutbaren Schülerspezialverkehrs
Darf für die Mitfahrt im Schulbus ein Entgelt gefordert werden?
Zumutbare Schulwegdauer bei Nutzung des Schülerspezialverkehrs
Freistellungsverordnung
Recht auf Sitzplatz im Schulbus? Kleine Anfrage im Landtag NRW zu fehlenden Sitz-plätzen und Sicherheitsstandards in Schulbussen. Elterninitiative Sassenberg.
Urteil des Landgerichts Verden zu Schadensersatzforderungen einer Schülerin, die beim Bremsen des Schulbusses mit dem Gesicht auf den Busboden aufschlug
Ausschluß eines Schülers wegen Fehlverhaltens während der Fahrt: schnallt sich ab, schlägt, tritt und bespuckt andere Schüler, klettert über die Sitze, wirft Rucksäcke im Bus umher
„Orientierungshilfe für die Schulwegsicherung“: spezielle Regelungen für den Schüler-spezialverkehr
Ist das Umsteigen einem Grundschüler zumutbar?
Limitierung der Erstattung von Schülerfahrkosten durch die Bezirksregierung auf 100 € je Schüler und Monat auch beim Schülerspezialverkehr?
Aktuelle Fragen zum Schülerspezialverkehr
Die Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, praktische Fälle ihrer Schule zur gemeinsa-men Lösung im Seminar vorzustellen. Es soll ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfin-den.
Es wird gebeten, die Textausgabe der Schülerfahrkostenverordnung mitzubrin¬gen.
Jeder Seminarteilnehmer erhält als Seminarunterlage neben einer Rechtsprechungsüber¬sicht zum Schülerfahrkostenrecht mit derzeit 228 Urteilen umfangreiche Unterlagen zu den bespro¬chenen Themenbereichen.
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