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Grundlagenseminar Schülerfahrkostenrecht

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Termin am 09.10.2018 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 09.10.2018

Veranstaltungsort
Ludwig-Erhard-Allee 3
40227 Leonardo Hotel Düsseldorf City Center


Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,00 €
Nicht-Mitglied: 329,00 €
Verpflegungskosten: 9,50 €

Referent/-in
Dieter Mayrberger

Termin
Dienstag, den 09.10.2018 von 10:00 – 17:00 Uhr

Ort
Düsseldorf

Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung

Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00

Schwerpunktthemen

Die Schülerfahrkosten gehören im Rahmen der Schulfinanzierung zu den Sachkosten, die der Schulträger zu tragen hat. Die „notwendigen“ Schülerfahrkosten werden dem Ersatzschulträger durch die jeweilige Bezirksregierung refinanziert.
Für die Schülerfahrkostenverordnung NRW ist eine Kommentierung nicht erhältlich. Die Seminarreihe „Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NRW in der Praxis“ soll daher den Sachbearbeiter in die Lage versetzen, die Entscheidungen im Schülerfahrkostenrecht unter Beach­tung der Rechtsprechung des OVG NRW und der Verwaltungsgerichte rechtssicher zu treffen.
In diesem Grundlagenseminar sollen die Grundzüge der Schülerfahrkostenverordnung und die sich in der Praxisanwendung ergebenden Fragen und Probleme gemeinsam erarbeitet werden.

Inhalte des Grundlagenseminares:
Leitbild der Schülerbeförderung
Grundsätze
Prüfschritte
jährliche Hinweise zum Thema Schülerbeförderung gem. VV 4.22
Anspruchsvoraussetzungen
Überschreitung der Entfernungsgrenzen gem. § 5 (2)
die nicht nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung gem. § 6 (1)
Muster „ärztliche Bescheinigung“ als Vorlage für den Arzt § 6 (1) – ADSH
der besonders gefährliche Schulweg gem. § 6 (2)
Definition des Schulweges
Beginn und Ende des Schulweges
Schüler hält sich regelmäßig nach Schulschluss bei den Großeltern auf
nächstgelegenen Schule
nächstgelegene Schule gem. § 9 (1)
welche schulorganisatorischen Gründe sprechen gegen einen zugemuteten
Wechsel des Schülers gem. § 9 (8)?
Besuch einer anderen als die nächstgelegene öffentliche Schule gem. § 9 (9)

Wirtschaftlichste Art der Beförderung gem. § 12
Zumutbarkeit der Nutzung von öffentl. Verkehrsmitteln (ÖPNV) gem. § 13 (2+3+4)
Länge des Fußweges zwischen WohnungaHaltestelle u. HaltestelleaSchule
Dauer von Hin- und Rückfahrt sowie Wartezeiten vor u. nach dem Unterricht
geistige oder körperliche Behinderung
Zumutbarkeit der Nutzung des Schülerspezialverkehrs gem. § 14 (1) Satz 3
Freistellungsverordnung: kein Entgelt
Privatfahrzeuge nach §§ 15+16
wann Erstattung Wegstreckenentschädigung für Nutzung Pkw?
wann Erstattung der Taxenkosten?
Abgrenzung Einsatz Taxe als Schülerspezialverkehr und als Privatfahrzeug
Praktikum gem. § 20 i.V.m. § 8 (2) + BASS 12-21

Jeder Teilnehmer erhält alle im Seminar besprochenen Urteile in überarbeiteter Fassung als Seminarunterlage. Es ist ausdrücklich erwünscht, von den Teilnehmern praktische Fälle ihrer Schule in das Seminar mit einzubringen.

Es soll ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch stattfinden.
Es wird gebeten, die Textausgabe der Schülerfahrkostenverordnung mitzubringen.

 

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