Online-Seminar Schülerspezialverkehr im Schülerfahrkostenrecht NRW

Termin am 27.08.2024 von 09:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss 23.08.2024


Der Schülerspezialverkehr im Schülerfahrkostenrecht NRW

Für die Beförderung von Schülern sieht die Schülerfahrkostenverordnung NRW im § 12 (2) neben der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Eltern oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeugen, also Privatfahrzeugen, auch den Schülerspezialverkehr vor. Dieser wird durch vom Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers durchgeführt.

Der Schulträger entscheidet gem. § 12 (3) über die wirtschaftlichste Art der Beförderung.

In diesem Fachseminar sollen die Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Schülerspezial­verkehrs unter Beachtung der Rechtsprechung gemeinsam erarbeitet werden.

Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NRW in der Praxis

Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,- €
Nicht-Mitglied: 329,- €

Referent: Dieter Mayrberger

Der Referent hält seit 26 Jahren Fachseminare zum Schülerfahrkostenrecht NRW

Termin
Dienstag, 27.08.2024 von 09:00 – 16:00 Uhr

Ort Online

Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00

Schwerpunktthemen

Besprochen werden u.a.:

  1. Deutschlandticket – Sachstand
  2. Rangfolgevorgaben des § 15 (1)
  3. Schülerspezialverkehr (SchspezV) – Abgrenzung zur privat beauftragten Taxe: Kostenfolge? (1)
  4. BezReg Arnsberg vom 04.12.2018 zur Abgrenzung SchspezV zu Wegstreckenentschädigung mit Zitat des Ministeriums
  5. BezReg Detmold: Einrichtung eines SchspezV anzeigepflichtig und die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
  6. Rechtsfolge bei Nichtbenutzung eines zumutbaren Schülerspezialverkehrs
  7. Darf für die Mitfahrt im Schulbus ein Entgelt gefordert werden? Hierzu Erlass BezReg Köln vom 31.03.2011
  8. Freistellungsverordnung
  9. Ersatzschule Gymnasium richtet Schülerspezialverkehr ein und erhebt Umlage über 7 Jahre von Eltern, BezReg Köln beanstandet nicht. Umlage rechtmäßig? 2.15 VG Aachen
  10. Schulwegdauer 116 Min. für Grundschüler im SchspezV zur Förderschule zumutbar? – 14.4 OVG
  11. Förderschüler fährt zur Schule mit SchspezV, muss aber um 10.00 Uhr aus gesundheitl. Gründen die Rückfahrt antreten, dann aber kein SchspezV – Waldorfschule Essen – 0.7 BVerwG
  12. Recht auf Sitzplatz im Schulbus? Kleine Anfrage im Landtag NRW zu fehlenden Sitz¬plätzen und Sicherheitsstandards in Schulbussen
  13. Urteil des Landgerichts Verden zu Schadensersatzforderungen einer Schülerin, die beim Bremsen des Schulbusses mit dem Gesicht auf den Busboden aufschlug
  14. Ausschluss eines Schülers wegen Fehlverhaltens während der Fahrt: schnallt sich ab, schlägt, tritt und bespuckt andere Schüler, klettert über die Sitze, wirft Rucksäcke im Bus umher
  15. „Orientierungshilfe für die Schulwegsicherung“: spezielle Regelungen für den Schülerspezialverkehr
  16. Haben Eltern Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs?
  17. Fall Stadt Werdohl: Grundschüler ist auf Elektrorollstuhl angewiesen, Kosten im SchspezV 44.000 €/Jahr, wirtschaftlichste Art der Beförderung? – 16.15 VG Köln
  18. Ist das Umsteigen einem Grundschüler zumutbar?
  19. Fall Stadt Hünxe: Schulträger bewilligt SchspezV, Schüler kann ihn aber wegen einer Knie-OP nicht nutzen. Vater fragt: wie kommt meine Tochter zur Schule?

Die SeminarteilnehmerInnen haben die Möglichkeit, praktische Fälle ihrer Schule zur gemeinsamen Lösung im Seminar vorzustellen, gerne auch vorab schriftlich über die Geschäftsstelle VDP. Es soll ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfin­den.

Jeder Seminarteilnehmer erhält als Seminarunterlage umfangreiche Unterlagen/Urteile zu den bespro­chenen Themenbereichen.

 

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