Referent wird auch in diesem Jahr Rechtsanwalt Axel Potthoff von der Kanzlei Schäfer & Berkels sein. Das Expertengespräch ist für alle Mitgliedseinrichtungen offen, besonders möchten wir aber AMDL und Sprachenschulen ansprechen.
RA Potthoff wird einen kurzen Überblick über die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit geben und dann auf die Rechtsprechung eingehen. Mittlerweile hat sich die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zum Thema Scheinselbständigkeit gefestigt. Das LSG NRW hatte mit Urteil vom 20.04.2016 – AZ: L 8 R 1136/13 – entschieden, das Volkshochschuldozenten oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden können. Das Urteil des SG Köln hat sich u.a. auf diese Rechtsprechung bezogen. Danach kommt es bei der Statusfeststellung entscheidend darauf an, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und wieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann.
Herzliche Grüße
Susanne Roepke
Geschäftsführerin