Was versteht man in Nordrhein-Westfalen unter Ergänzungsschulen?
Ergänzungsschulen ergänzen das nordrhein-westfälische Schulsystem. Diese Schulen fallen nicht unter Artikel 8 Abs. 4 der Landesverfassung NRW. Sie sind sozusagen „echte“ Privatschulen, also private Unternehmen, die das volle wirtschaftliche Risiko alleine tragen müssen, keine staatlichen Zuschüsse erhalten und nicht gemeinnützig sind. Ergänzungsschulen werden unterteilt in (anerkannte) allgemeinbildende Ergänzungsschulen, (anerkannte) ausländische oder internationale Ergänzungsschulen und (anerkannte) berufsbildende Ergänzungsschulen. Die Anerkennung bezieht sich jeweils auf die Möglichkeit zur Erfüllung der Schulpflicht an diesen Schulen. Nordrhein-Westfalen geht damit bundesweit einen Sonderweg. Trotz Anerkennung zur Erfüllung der Schulpflicht können Ergänzungsschulen aber keine eigenen deutschen Abschlüsse wie die Fachoberschulreife oder das Abitur vergeben, sondern die Schüler/innen müssen die Prüfung extern vor einer staatlichen Prüfungskommission ablegen.
Ergänzungsschulen bieten Unterrichtsinhalte an, die öffentliche Schulen und Ersatzschulen so nicht kennen. Sie finden sich besonders häufig im berufsbildenden Bereich, wo es für manche (v. a. moderne) Berufe keine staatlichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt. Da die Schulen keine staatlichen Zuschüsse erhalten, müssen und dürfen sie Schulgeld für ihre Dienstleistung erheben, um ihr (Lehr-)Personal, ihre Räumlichkeiten und ihr pädagogisches Konzept finanzieren zu können. Das Schulgeld bemisst sich dabei nach dem Angebot der jeweiligen Schule und liegt i.d.R. zwischen 700 € und 1300 €. Bemessungsgrundlagen sind u.a. die Klassenstärke, die Intensität der Förderung oder der spezielle (berufsbildende) Abschluss.
Die Schülerschaft besteht aus Jungen und Mädchen, die kleine Klassen zu ihrer schulischen Entwicklung benötigen, aber auch aus ausländischen Kindern und Jugendlichen (derzeit häufig aus China) oder Kindern und Jugendlichen, die ausländische Bildungsabschlüsse wie das IB erwerben möchten und daher eine internationale Ergänzungsschule besuchen.
Zudem aus Schülerinnen und Schülern, die eine im staatlichen System nicht vorgesehene Berufsausbildung an einer berufsbildenden Ergänzungsschule wie z.B. Malerei- und Grafik-Design, erwerben möchten.
Die Klassenstärke beträgt i.d.R. 10 bis 15 Schüler/innen, kann aber auch darüber oder in Einzelfällen auch nur bei ein bis drei Schüler/innen liegen. Die Intensität der Förderung ist u.a. davon abhängig, ob die Schule sich z.B. auf Kinder- und Jugendliche mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten wie Autisten oder Hochbegabte spezialisiert hat und dafür spezielle Förderprogramme und (Lehr-)Personal vorhält oder im berufsbildenden Bereich besondere Schuleinrichtungen und -räume bereithält.
Das Schulgeld wird i.d.R. von den Eltern geleistet, in vielen unserer anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschulen werden aber auch Kinder und Jugendliche beschult, bei denen das Jugendamt aufgrund einer anerkannten seelischen Behinderung nach § 35 a SGB VIII den Elternbeitrag übernimmt. In Fällen nachgewiesener finanzieller Notlagen der Eltern wird das Schulgeld i.d.R. abgesenkt, um das Kind/ den Jugendlichen aus pädagogischen Gründen in der Schule und damit in seiner vertrauten Umgebung zu halten oder seiner besonderen Begabung entgegen zu kommen. Schüler/innen an anerkannten berufsbildenden Ergänzungsschulen können BAFöG – Leistungen erhalten