Termin am 01.07.2025 von 09:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss 24.06.2025
Der Schülerspezialverkehr im Schülerfahrkostenrecht NRW
Für die Beförderung von Schülern sieht die Schülerfahrkostenverordnung NRW im § 12 (2) neben der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Eltern oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeugen, also Privatfahrzeugen, auch den Schülerspezialverkehr vor. Dieser wird durch vom Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers durchgeführt.
Der Schulträger entscheidet gem. § 12 (3) über die wirtschaftlichste Art der Beförderung.
In diesem Fachseminar sollen die Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Schülerspezialverkehrs unter Beachtung der Rechtsprechung gemeinsam erarbeitet werden.
Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung NRW in der Praxis
Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,- €
Nicht-Mitglied: 359,- €
Referent: Dieter Mayrberger
Der Referent hält seit 26 Jahren Fachseminare zum Schülerfahrkostenrecht NRW
Termin
Dienstag, 01.07.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr
Ort Online
Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00
Schwerpunktthemen
Besprochen werden u.a.:
- Deutschlandticket – Sachstand
- Rangfolgevorgaben des § 15 (1)
- Schülerspezialverkehr (SchspezV) – Abgrenzung zur privat beauftragten Taxe: Kostenfolge? (1)
- BezReg Arnsberg vom 04.12.2018 zur Abgrenzung SchspezV zu Wegstreckenentschädigung mit Zitat des Ministeriums
- BezReg Detmold: Einrichtung eines SchspezV anzeigepflichtig und die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
- Rechtsfolge bei Nichtbenutzung eines zumutbaren Schülerspezialverkehrs
- Darf für die Mitfahrt im Schulbus ein Entgelt gefordert werden? Hierzu Erlass BezReg Köln vom 31.03.2011
- Freistellungsverordnung
- Ersatzschule Gymnasium richtet Schülerspezialverkehr ein und erhebt Umlage über 7 Jahre von Eltern, BezReg Köln beanstandet nicht. Umlage rechtmäßig? 2.15 VG Aachen
- Schulwegdauer 116 Min. für Grundschüler im SchspezV zur Förderschule zumutbar? – 14.4 OVG
- Förderschüler fährt zur Schule mit SchspezV, muss aber um 10.00 Uhr aus gesundheitl. Gründen die Rückfahrt antreten, dann aber kein SchspezV – Waldorfschule Essen – 0.7 BVerwG
- Recht auf Sitzplatz im Schulbus? Kleine Anfrage im Landtag NRW zu fehlenden Sitz¬plätzen und Sicherheitsstandards in Schulbussen
- Urteil des Landgerichts Verden zu Schadensersatzforderungen einer Schülerin, die beim Bremsen des Schulbusses mit dem Gesicht auf den Busboden aufschlug
- Ausschluss eines Schülers wegen Fehlverhaltens während der Fahrt: schnallt sich ab, schlägt, tritt und bespuckt andere Schüler, klettert über die Sitze, wirft Rucksäcke im Bus umher
- „Orientierungshilfe für die Schulwegsicherung“: spezielle Regelungen für den Schülerspezialverkehr
- Haben Eltern Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs?
- Fall Stadt Werdohl: Grundschüler ist auf Elektrorollstuhl angewiesen, Kosten im SchspezV 44.000 €/Jahr, wirtschaftlichste Art der Beförderung? – 16.15 VG Köln
- Ist das Umsteigen einem Grundschüler zumutbar?
- Fall Stadt Hünxe: Schulträger bewilligt SchspezV, Schüler kann ihn aber wegen einer Knie-OP nicht nutzen. Vater fragt: wie kommt meine Tochter zur Schule?
Die SeminarteilnehmerInnen haben die Möglichkeit, praktische Fälle ihrer Schule zur gemeinsamen Lösung im Seminar vorzustellen, gerne auch vorab schriftlich über die Geschäftsstelle VDP. Es soll ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfinden.
Jeder Seminarteilnehmer erhält als Seminarunterlage umfangreiche Unterlagen/Urteile zu den besprochenen Themenbereichen.
Anmeldung / Buchung
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.


