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Vergaberecht DigitalPakt

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Termin am 04.03.2020 von 10:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 04.03.2020

Veranstaltungsort
Kirchfeldstraße 59-61
40217 Düsseldorf


Vergaberecht in geförderten Projekten – Anwendbarkeit auf den DigitalPakt Schule

Kosten pro Teilnehmer
Mitglied des VDP: 229,00 €
Nicht-Mitglied: 329,00 €
Verpflegungskosten: 9,50 €

Referent/-in
RA Stephan Finck

Termin
Mittwoch, den 04.03.2020 von 10:00 – 17:00 Uhr

Ort
Düsseldorf

Teilnehmerzahl
Maximal 11 Teilnehmer; Zulassung nach Eingang der Anmeldung

Veranstalter
VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.
Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 – 41 66 06-00

Schwerpunktthemen

Der DigitalPakt kommt. Die Steigerung der digitalen Kompetenz ist eine wesentliche Zukunftsaufgabe in der Bildung. Diese Aufgabe wird von Bund und Ländern gefördert. Die jeweiligen Schulträger werden die Fördermittel beantragen können.

Was hat das mit Vergaberecht zu tun? Die Förderbedingen der meisten Förderprogramme sehen die Anwendung des Vergaberechts vor. Die Nichteinhaltung der Vorgaben des Vergaberechts kann bis zur Rückforderung bereits gewährter Fördermittel führen.

Selbst wenn eine Schule/ein Schulträger nicht regelhaft dem Vergaberecht unterworfen ist, führt die Verwendung von Fördermittel in die Anwendung der förmlichen Verfahren des Vergaberechts. Das kann alle Leistungsbereiche betreffen, von dem Bau neuer Schulgebäude, über die Speiseversorgung, die Beschaffung von Materialien, bis hin eben zur Beschaffung digitaler Arbeitsmittel. Förderung und Vergaberecht sind nur in den seltensten Fällen trennbar.

Daher haben wir uns entschlossen, Ihnen in einem Ganztagesseminar einerseits einige wesentliche Grundlagen des Vergaberechts in einigen für Schulen besonders wichtigen Konstellationen darzustellen und Ihnen andererseits die Grundlagen uns Rahmenbedingungen der Förderung im Rahmen des Digitalpakts aufzubereiten.

 

 

 

 

 

 

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04 Mai
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